Der Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung unterscheidet sich in seinen Vorgaben zur Organisation des Datenschutzes von denen des BDSG. Erhebliche Auswirkungen auf das Datenschutzmanagement von Unternehmen wären nach deren Inkrafttreten erforderlich. Der Beitrag stellt in Schwerpunkten die wesentlichen Änderungen des Verordnungsentwurfs gegenüber dem BDSG vor und beurteilt die möglichen Auswirkungen auf das Datenschutzmanagement.