„Technischer Datenschutz“ wird angesichts der immer noch wachsenden normativen Kraft technischer Standards in der automatisierten Datenverarbeitung ein immer wichtigeres Konzept zur Umsetzung der Ziele des Datenschutzes. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Datenschutz-Grundverordnung würde den Datenschutz in Europa für die nahe und mittelfristige Zukunft weitgehend verbindlich vereinheitlichen. Der folgende Beitrag widmet sich daher der Frage, welches Gewicht die Verordnung dem Datenschutz durch Technik beimisst und ob sie ihn in effektiver Weise auf der Höhe der Zeit regelt.