Was regelt eigentlich die Wasserrahmenrichtlinie? Und wer entscheidet über die Aspekte, die
die Wasserrahmenrichtlinie nicht regelt? Mehr als ein Jahrzehnt nach Inkrafttreten der Richtlinie und zwei
Jahre vor deren beabsichtigter Zielerreichung scheinen zahlreiche Ungereimtheiten, Inkonsistenzen und Defizite
des europäischen Gewässerschutzes überhaupt erst in der wasserrechtlichen Praxis der Behörden
und Gerichte angekommen und wahrgenommen worden zu sein. Der nachfolgende Beitrag unternimmt den Versuch
einer Standortbestimmung zwischen europäischer Gewässerschutzpolitik und mitgliedstaatlicher Vollzugsverantwortung.